Berstädter Straße 5
63667 Nidda / Bad Salzhausen
Telefon: 06043-401018
Mobil: 0160-2297312

Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB

Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB,  für die Vermietung vom Maschinen und Geräten der Kempus BaumaschinenVermietung & Handel. Die vollständigen AGB werden bei Abschluß der Mietverträge ausgehändugt.

Kempus BaumaschinenVermietung & Handel
Berstädter Straße 5
63667 Nidda / Bad Salzhausen

Inhaber Michael Kempus

Telefon: 06043/401018
Mobil: 01575-6603366
Telefax: 06043/401019

eMail: Kontaktformular
www: https://www.kempus-baumaschinen.de

Umsatzsteuer-ID: DE113233653

Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
Samstags von 7 bis 11 und 17 bis 18 Uhr

Mit der Entgegennahme von Mietgeräten erkennt der Mieter die nachstehendenBedingungen uneingeschränkt an.
Der Mietpreis gilt grundsätzlich pro Werktag, wobei ein einschichtiger Betrieb von 8 Stunden zugrunde gelegt wird.
Die Mietdauer endet mit dem Ende des Tages, an dem der Mietgegenstandvollständig und im ordnungsgemäßen Zustand an den Auslieferungsortzurückgebracht wird.
Bei Rücktransportaufträgen, die uns nach 15 Uhr angezeigt werden, müssen wir uns die Abholung am nächsten Tag vorbehalten.
Die Obhutspflicht bis zur Übernahme des Mietgegenstandes verbleibt bei dem Mieter.
Die Kosten für Hin- und Rücktransport trägt der Mieter.
Veränderungen des ursprünglichen Einsatzortes sind jeweils schriftlich vorher anzuzeigen.
Der Mieter ist verpflichtet, uns von Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten.
Der Mieter trägt das Risiko für die Standsicherheit des Mietgegenstandes.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Personen und Sachen die imzusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgegenstandes entstehen.
Der Mietgegenstand wird vom Vermieter im sauberen, betriebsbereiten Zustand übergeben.
Versicherungsschutz wird vom Vermieter nicht angeboten.
Die Rückgabe durch den Mieter hat im gleichen Zustand zu erfolgen.
Reinigung und Instandsetzungskosten aus unsachgemäßem Umgang sind vom Mieter zu tragen.
Hat der Mieter den Mangel zu vertreten, verlängert sich die Mietzeit bis zur Reparaturbeendung.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandenseins und Zustand zu überzeugen.
Störungen und Schäden an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter sofort zu melden.
Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter oder dessen Beauftragten vorgenommen werden.
Für Ausfallzeiten durch Schlechtwetter oder Reparaturen aus nicht normalen Verschleiß besteht kein Recht auf Mietminderung oder Schadenersatz.
Der Mieter haftet für Schäden, aus Diebstahl, Unterschlagung, Vandalismus und unsachgemäßer Behandlung.
Der Ölstand / Kühlmittel etc. ist täglich zu kontrollieren.
Der Mietgegenstand bleibt ausschließlich Eigentum des Vermieters.
Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
Alle Kosten für Transport, Montage, Betriebsstoffe, Dienstleistungen, Reinigung und Sondermüllentsorgung berechnen wir gesondert.
Bei Nachtanken des Mietgegenstandes darf nur der dafür vorgegebene Kraftstoff aufgefüllt werden.
Bei nicht zugelassenen Kraftstoffen berechnen wir den Aufwand pro Montagestunde und die Entsorgung.
Gerichtstand ist Nidda.
Erfüllungsort ist Nidda / Bad Salzhausen.