AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung vom Maschinen und Geräten der Kempus Baumaschinenhandel & Vermietung

Kempus Baumaschinenhandel & Vermietung

Berstädter Straße 5
63667 Nidda / Bad Salzhausen

Michael Kempus

Handelsregister:

Telefon: 06043/401018

Telefax: 06043/401019

eMail: Kempus-Baumaschinen@t-online.de

www: http://www.kempus-baumaschinen.de

Umsatzsteuer-ID: DE113233653

Steuer-Nr:

Geschäftszeiten:

Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr

Samstags von 7 bis 11 und 17 bis 18 Uhr

  • Mit der Entgegennahme von Mietgeräten erkennt der Mieter die nachstehendenBedingungen uneingeschränkt an.
  • Der Mietpreis gilt grundsätzlich pro Werktag, wobei ein einschichtiger Betrieb von 8 Stunden zugrunde gelegt wird.
  • Die Mietdauer endet mit dem Ende des Tages, an dem der Mietgegenstand vollständig und im ordnungsgemäßen Zustand an den Auslieferungsort zurückgebracht wird.
  • Bei Rücktransportaufträgen, die uns nach 15 Uhr angezeigt werden, müssen wir uns die Abholung am nächsten Tag vorbehalten.
  • Die Obhutspflicht bis zur Übernahme des Mietgegenstandes verbleibt bei dem Mieter.
  • Die Kosten für Hin- und Rücktransport trägt der Mieter.
  • Veränderungen des ursprünglichen Einsatzortes sind jeweils schriftlich vorher anzuzeigen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, uns von Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten.
  • Der Mieter trägt das Risiko für die Standsicherheit des Mietgegenstandes.
  • Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Personen und Sachen die im zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgegenstandes entstehen.
  • Der Mietgegenstand wird vom Vermieter im sauberen, betriebsbereiten Zustand übergeben.
  • Versicherungsschutz wird vom Vermieter nicht angeboten.
  • Die Rückgabe durch den Mieter hat im gleichen Zustand zu erfolgen.
  • Reinigung und Instandsetzungskosten aus unsachgemäßem Umgang sind vom Mieter zu tragen.
  • Hat der Mieter den Mangel zu vertreten, verlängert sich die Mietzeit bis zur Reparaturbeendung.
  • Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandenseins und Zustand zu überzeugen.
  • Störungen und Schäden an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter sofort zu melden.
  • Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter oder dessen Beauftragten vorgenommen werden.
  • Für Ausfallzeiten durch Schlechtwetter oder Reparaturen aus nicht normalen Verschleiß besteht kein Recht auf Mietminderung oder Schadenersatz.
  • Der Mieter haftet für Schäden, aus Diebstahl, Unterschlagung, Vandalismus und unsachgemäßer Behandlung.
  • Der Ölstand / Kühlmittel etc. ist täglich zu kontrollieren.
  • Der Mietgegenstand bleibt ausschließlich Eigentum des Vermieters.
  • Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
  • Alle Kosten für Transport, Montage, Betriebsstoffe, Dienstleistungen, Reinigung und Sondermüllentsorgung berechnen wir gesondert.
  • Bei Nachtanken des Mietgegenstandes darf nur der dafür vorgegebene Kraftstoff aufgefüllt werden.
  • Bei nicht zugelassenen Kraftstoffen berechnen wir den Aufwand pro Montagestunde und die Entsorgung.
  • Gerichtstand für sich evtl. ergebene Streitigkeiten aus der Vermietung ist Nidda.
  • Erfüllungsort ist Nidda / Bad Salzhausen.   

SEITE DRUCKEN

WÄHRUNG

IHR WARENKORB

INFORMATION

Anfahrt

LOGIN

BESTSELLER

Alle Preise inkl. MwSt. und ggf. zzgl. Anlieferung oder Versandkosten (siehe Versandinformation)
Webdesign: www.computer-brokers.de
© 2012 Kempus Baumaschinenhandel & Vermietung