AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung vom Maschinen und Geräten der Kempus Baumaschinenhandel & Vermietung
Kempus Baumaschinenhandel & Vermietung
Berstädter Straße 5
63667 Nidda / Bad Salzhausen
Michael Kempus
Handelsregister:
Telefon: 06043/401018
Telefax: 06043/401019
eMail: Kempus-Baumaschinen@t-online.de
www: http://www.kempus-baumaschinen.de
Umsatzsteuer-ID: DE113233653
Steuer-Nr:
Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
Samstags von 7 bis 11 und 17 bis 18 Uhr
- Mit der Entgegennahme von Mietgeräten erkennt der Mieter die nachstehendenBedingungen uneingeschränkt an.
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Der Mietpreis gilt grundsätzlich pro Werktag, wobei ein einschichtiger Betrieb von 8 Stunden zugrunde gelegt wird.
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Die Mietdauer endet mit dem Ende des Tages, an dem der Mietgegenstand vollständig und im ordnungsgemäßen Zustand an den Auslieferungsort zurückgebracht wird.
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Bei Rücktransportaufträgen, die uns nach 15 Uhr angezeigt werden, müssen wir uns die Abholung am nächsten Tag vorbehalten.
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Die Obhutspflicht bis zur Übernahme des Mietgegenstandes verbleibt bei dem Mieter.
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Die Kosten für Hin- und Rücktransport trägt der Mieter.
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Veränderungen des ursprünglichen Einsatzortes sind jeweils schriftlich vorher anzuzeigen.
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Der Mieter ist verpflichtet, uns von Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten.
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Der Mieter trägt das Risiko für die Standsicherheit des Mietgegenstandes.
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Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Personen und Sachen die im zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgegenstandes entstehen.
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Der Mietgegenstand wird vom Vermieter im sauberen, betriebsbereiten Zustand übergeben.
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Versicherungsschutz wird vom Vermieter nicht angeboten.
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Die Rückgabe durch den Mieter hat im gleichen Zustand zu erfolgen.
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Reinigung und Instandsetzungskosten aus unsachgemäßem Umgang sind vom Mieter zu tragen.
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Hat der Mieter den Mangel zu vertreten, verlängert sich die Mietzeit bis zur Reparaturbeendung.
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Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandenseins und Zustand zu überzeugen.
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Störungen und Schäden an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter sofort zu melden.
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Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter oder dessen Beauftragten vorgenommen werden.
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Für Ausfallzeiten durch Schlechtwetter oder Reparaturen aus nicht normalen Verschleiß besteht kein Recht auf Mietminderung oder Schadenersatz.
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Der Mieter haftet für Schäden, aus Diebstahl, Unterschlagung, Vandalismus und unsachgemäßer Behandlung.
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Der Ölstand / Kühlmittel etc. ist täglich zu kontrollieren.
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Der Mietgegenstand bleibt ausschließlich Eigentum des Vermieters.
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Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
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Alle Kosten für Transport, Montage, Betriebsstoffe, Dienstleistungen, Reinigung und Sondermüllentsorgung berechnen wir gesondert.
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Bei Nachtanken des Mietgegenstandes darf nur der dafür vorgegebene Kraftstoff aufgefüllt werden.
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Bei nicht zugelassenen Kraftstoffen berechnen wir den Aufwand pro Montagestunde und die Entsorgung.
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Gerichtstand für sich evtl. ergebene Streitigkeiten aus der Vermietung ist Nidda.
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Erfüllungsort ist Nidda / Bad Salzhausen.
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